Bleaching
Ein strahlendes Lächeln und schöne, weiße Zähne – wer wünscht sich das nicht? Verfärbte Zähne dagegen beeinträchtigen den ästhetischen Gesamteindruck. Egal, ob Ihre Zahnfarbe von Natur aus etwas dunkler ist oder ob sich die Verfärbungen durch innere oder äußere Einflüsse ergeben haben. Durch Bleaching lässt sich eine deutliche Zahnaufhellung, bei Bedarf um mehrere Farbtöne erreichen.
Weshalb verfärben Zähne sich?
Äußere Verfärbungen können durch Beläge (die Plaque) hervorgerufen werden und lassen sich durch eine professionelle Zahnreinigung entfernen. Innere Verfärbungen entstehen durch Farbstoffe, die sich in den Zahn einlagern. Sie kommen entweder von außen, z.B. aus Nahrungs- und Genussmitteln wie Kaffee,Tee, Rotwein oder Nikotin. Oder sie gelangen von innen hinein, als Auswirkung von Medikamenten, infolge von Unfällen oder nach einer Wurzelkanalbehandlung. Schon bei Kindern kann es zu inneren Zahnverfärbungen kommen. Mit zunehmendem Alter machen diese sich jedoch stärker bemerkbar, weil der Zahnschmelz im Laufe der Jahre dünner wird und die dunkleren inneren Schichten stärker hervortreten.
Was passiert beim Bleaching?
Während der Behandlung entfärbt das Bleichmittel störende Farbpigmente durch Oxidation. In der Regel kommen Präparate zum Einsatz, die als Wirkstoff Wasserstoffperoxid (H2O2) enthalten, wie z.B. Carbamidperoxid. Wissenschaftliche Studien belegen, dass bei fachgerechter Durchführung mit Schleimhaut schonenden Präparaten keinerlei Nebenwirkungen zu erwarten sind. Je nach Verfahren und Beschaffenheit der Zähne hält die Wirkung unterschiedlich lange vor: von einigen Monaten bis zu fünf Jahren. Bei Bedarf kann das Bleaching auch mehrmals wiederholt werden.
Was Sie wissen sollten:
1. Vorhandene Beläge auf der Zahnoberfläche und in den Zahnzwischenräumen sollten vor der Behandlung entfernt werden, am besten mit einer Professionellen Zahnreinigung (PZR).
2. Kariöse Stellen und undichte Füllungen müssen ebenfalls vorher versorgt werden. Andernfalls kann der Zahnnerv geschädigt werden.
3. Während der Schwangerschaft und in der Stillzeit sollten die Zähne nicht gebleicht werden.
4. Diabetiker und Personen mit einer bekannten Allergie auf Wasserstoffperoxid bzw. Carbamidperoxid sollten ebenfalls auf das Bleichen verzichten.
5. Die Farbe von Füllungen, Kronen oder Brücken verändert sich durch das Bleichen nicht. Daher kann es sein, dass sie nach der Behandlung neu angefertigt werden müssen, weil der Farbton abweicht.
6. Die endgültige Zahnfarbe stellt sich erst ein paar Tage nach dem Bleichen ein. Vorher sollten keine zahnfarbenen Füllungen oder Kronen gefertigt werden.
7. Unmittelbar nach einem Bleichvorgang lagern sich dunkle Farbstoffe besonders leicht in die Zähne ein. Verzichten Sie deshalb nach dem Bleichen noch eine Weile auf dunkle Speisen und Getränke oder Zigaretten.
8. Frisch behandelte Zähne können im Zahnhalsbereich vorübergehend empfindlich reagieren auf Süßes und Saures oder Hitze und Kälte. Diese Erscheinungen klingen meistens nach einigen Tagen wieder ab.